E-Mail: mops@fehmarn-pur.de
Telefon: 04371 / 5023957
MICHAELA LÜTHJE
– Vermittlung von Ferienwohnungen –
Sahrensdorfer Str. 1 · 23769 Fehmarn OT Burg
Tel.: 04371 / 5023957 oder 0176 / 24683211
Fax: 04371 / 502465
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsverhältnisse und Vermittlertätigkeit
Michaela Lüthje vermittelt im Namen und für Rechnung des im Mietvertrag bezeichneten Vermieters den Abschluss eines Mietvertrages über die gebuchte Ferienwohnung. Vertragspartner des Mietvertrages sind ausschließlich der Gast und der jeweilige Vermieter. Die Vermittlerin wird nicht selbst Vermieterin. Die Bereitstellung und der vertragsgemäße Zustand der Ferienwohnung sowie die sonstigen Vermieterleistungen werden vom Vermieter geschuldet. Die eigenen vertraglichen Pflichten der Vermittlerin bleiben unberührt. Soweit ausschließlich eine einzelne Ferienunterkunft vermittelt wird, entsteht kein Pauschalreisevertrag.
§ 2 Vertragsschluss, Belegung und Zahlung
Anfragen und von der Vermittlerin übersandte unverbindliche Angebote begründen noch keinen Mietvertrag. Nach Zustimmung des Gastes wird der schriftliche Mietvertrag übersandt. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald das vom Gast unterzeichnete und inhaltlich unveränderte Vertragsexemplar innerhalb der angegebenen Rücksendefrist bei der Vermittlerin eingeht; die Rücksendung ist auch als Scan oder PDF per E-Mail möglich. Ein verspätet oder verändert zurückgesandter Mietvertrag bedarf einer erneuten Bestätigung durch die Vermittlerin im Namen des Vermieters. Maßgeblich für die vereinbarten Leistungen und Kosten ist der Mietvertrag.
Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Weitere Personen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters oder der Vermittlerin und können zusätzliche Kosten verursachen. Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Vertragspartner ist die im Mietvertrag bezeichnete Person. Sie kann auch für vor der Anreise namentlich benannte Reisende buchen, ohne selbst anzureisen, bleibt jedoch Vertragspartner und hat für die Einhaltung der Vertragspflichten durch die Reisenden zu sorgen. Die für Ostseecard und Kurabgabe erforderlichen Daten der tatsächlich anreisenden Personen sind rechtzeitig mitzuteilen. Eine entgeltliche Untervermietung oder Überlassung an nicht benannte Dritte ist nicht gestattet.
Für die Vermittlung und buchungsbezogene Bearbeitung wird die im Mietvertrag gesondert ausgewiesene Buchungspauschale vereinbart. Der Anspruch entsteht mit dem Zustandekommen des vermittelten Mietvertrages; § 4 regelt ihre Behandlung bei einer Stornierung. Der im Mietvertrag ausgewiesene Gesamtbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das dort angegebene Konto zu zahlen. Bei Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn ist er sofort fällig. Die Schlüsselübergabe setzt die vollständige Zahlung der fälligen Beträge voraus. Erfolgt eine fällige Zahlung nicht, kann der Vermieter nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und angemessener Nachfrist vom Mietvertrag zurücktreten; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für Verträge über die Bereitstellung einer Ferienunterkunft zu einem bestimmten Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 3 An- und Abreise
Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr im Vermittlungsbüro, Sahrensdorfer Straße 1, 23769 Fehmarn OT Burg. Soweit für die gebuchte Ferienwohnung ein Parkausweis vorgesehen ist, wird dieser zusammen mit dem Schlüssel ausgegeben. Bei der Anreise erkennbare Reinigungsmängel sollen möglichst noch am Anreisetag bis 18:00 Uhr gemeldet werden. Sonstige Mängel sind der Vermittlerin unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen. Dem Vermieter oder der Vermittlerin ist Gelegenheit zur Prüfung und, soweit möglich, zur Abhilfe zu geben.
Schlüssel und gegebenenfalls Parkausweis sind am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr in der Sahrensdorfer Straße 1, Türbriefkasten zur Straßenseite, zurückzugeben. Bei schuldhaftem Verlust des Parkausweises haftet der Gast für die tatsächlich erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten, höchstens jedoch bis 250,00 €. Die Ferienwohnung ist besenrein zu hinterlassen; Geschirr und Besteck sind vollständig gespült und getrocknet, der Müll ist zu entsorgen. Vom Gast verursachter und nachgewiesener zusätzlicher Reinigungsaufwand sowie Mehrkosten aufgrund verspäteter Rückgabe können berechnet werden.
§ 4 Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
Der Gast kann vor Mietbeginn erklären, dass er die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt. Die Stornierung soll aus Nachweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber der Vermittlerin erfolgen; maßgeblich ist der Zugang bei der Vermittlerin. Erfolgt die Stornierung aus einem dem persönlichen Verantwortungsbereich des Gastes zuzurechnenden Grund, kann der Vermieter vom vereinbarten reinen Mietpreis folgende pauschalierte Stornierungsentschädigung verlangen: bis einschließlich 61 Tage vor Mietbeginn 60 %, vom 60. bis einschließlich 29. Tag 80 %, ab dem 28. Tag sowie bei Nichtanreise 90 %.
Endreinigung, Kurabgabe und sonstige nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht berechnet; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Sie gehören nicht zur Berechnungsgrundlage. Die gemäß § 2 vereinbarte Buchungspauschale bleibt bei einer vom Gast veranlassten Stornierung bestehen; eine zusätzliche Bearbeitungs- oder Stornierungsgebühr wird nicht erhoben. Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus vollständiger oder teilweiser Weitervermietung desselben Zeitraums an; bei teilweiser Weitervermietung erfolgt die Anrechnung tagesanteilig, bei niedrigerem Ersatzmietpreis höchstens bis zur verbleibenden Differenz.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer vorzeitigen Abreise aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Gastes gelten diese Regelungen für die nicht genutzten Aufenthaltstage entsprechend. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln oder wegen Umständen, die der Vermieter oder die Vermittlerin zu vertreten haben, bleiben unberührt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 5 Sorgfaltspflichten, Schäden und Ausstattung
Der Gast hat Ferienwohnung und Inventar pfleglich zu behandeln und die Reisenden sowie Besucher hierzu anzuhalten. Schäden sind der Vermittlerin unverzüglich mitzuteilen. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, Reisende, Besucher oder ein mitgebrachtes Tier schuldhaft verursachen; normale Abnutzung und vertragsgemäßer Gebrauch sind ausgenommen. Nach der Abreise festgestellte Schäden können berechnet werden, soweit sie dem Aufenthalt zugeordnet und die erforderlichen Kosten nachgewiesen werden können. Bloßes subjektives Nichtgefallen stellt keinen Mangel dar; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Bei schuldhaftem Verlust eines Wohnungsschlüssels haftet der Gast für die tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Ersatzkosten. Kosten einer Schließanlage können nur verlangt werden, wenn deren Austausch objektiv erforderlich ist und tatsächlich erfolgt. Unwesentliche Änderungen der Ausstattung oder der Austausch einzelner Gegenstände durch mindestens gleichwertige Gegenstände bleiben vorbehalten, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigt wird.
§ 6 Nichtverfügbarkeit der Ferienwohnung und Haftung der Vermittlerin
Kann die gebuchte Ferienwohnung aus einem vom Gast nicht zu vertretenden Grund ganz oder teilweise nicht bereitgestellt werden, kann der Vermieter eine mindestens gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten. Der Gast ist nicht zur Annahme verpflichtet. Kommt keine Einigung zustande, werden die auf den nicht erbrachten Zeitraum entfallenden Zahlungen erstattet; kann der Aufenthalt insgesamt nicht durchgeführt werden, gilt dies auch für die Buchungspauschale. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die Vermittlerin haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer eigenen Vermittlungs- und Abwicklungspflichten. Für Bereitstellung, vertragsgemäßen Zustand und Ausstattung der Ferienwohnung sowie sonstige Vermieterleistungen ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Die Vermittlerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermittlerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Vorschriften und Ansprüche gegen den Vermieter bleiben unberührt.